ISBN-13: 9783656012054 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 72 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorerst soll der Begriff des Low Performers geklart und somit einen Einstieg in das Thema der sozial gerechtfertigten Kundigung in Form der personen- und verhaltensbedingten Kundigung vermitteln werden, wobei zu bemerken ist, dass die Elemente der verhaltensbedingten Kundigung auch in der personenbedingten Kundigung zur Anwendung kommen. Fraglich ist jedoch zunachst, was der Arbeitnehmer leisten muss. Diese hangt wesentlich vom Arbeitsver-trag ab. Bei Durchsicht einer Vielzahl von Arbeitsvertragen wird schnell deutlich, dass bei der Ermittlung der Normalleistung der Arbeitsvertrag nur von sekundarer Bedeutung sein kann, da eine Wechselbeziehung zwischen Direktionsrecht und Arbeitsvertrag erkennbar ist und so keine Ruckschlusse auf einen Leistungsmastab gezogen werden konnen. Fur die Festlegung des Solls bedarf es vielmehr der Einfuhrung eines Leistungsmastabs. Dieser erfahrt in Litera-tur und Rechtsprechung eine Zweiteilung. Es stehen sich die zwei Grundpositionen, der sub-jektiven, also dem individuellen, personlichen Leistungsvermogen und der objektive Leis-tungsmastab, welches sich in der objektiven Durchschnittsleistung ausdruckt. Nach der Feststellung des relevanten Leistungsmastabs werden weitere Anforderungen an die sozial ge-rechtfertigte Kundigung formuliert, die im Folgenden erortert werden. Dies beinhaltet eine Zwischenlosung von objektiven und subjektiven Gesichtspunkten in der Form der abgestuften Darlegungslast, welche eine Beweislasterleichterung fur den Arbeitgeber zur Folge haben kann. Danach soll dargestellt werden, wie diese Beweislasterleichterung durch die ein-Drittel Regelung relativiert wird. Aber auch die Unterscheidung von quantitativen bzw. qualitativen Mangeln in der Normalleistung und die weitere zu wahlende Vorgehe