ISBN-13: 9783656128861 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 68 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Volkerrecht und Menschenrechte, Technische Universitat Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: "Deshalb scheint es mir gerechtfertigt, Locke als den eigentlichen, Vater der Menschenrechteʻ zu bezeichnen." (Konig 1994: 118) Dieser Satz ist ein Fazit in Konigs Buch "Zur Begrundung der Menschenrechte." Der Satz spiegelt zugleich das Interesse dieser Arbeit wieder. Locke stellte mit seinem Werk "Two Treatises of Government" eine politische Theorie in den Raum, welche die Politikwissenschaft bis heute beschaftigt. Das Schriftstuck zeugt von Lockes hoher Allgemeinbildung und seinen umfassenden Interessen. Er hat mit diesem Werk entscheidend das liberale Staatsverstandnis, die politische Okonomie - so wie sie spater von Adam Smith formuliert wurde - und eben auch die Menschenrechtserklarungen in den USA mitgepragt. Wie Konig bereits erwahnt, gilt er durch dieses Werk als "Vater der Menschenrechte." Diese vorliegende Arbeite mochte insbesondere Antworten auf die folgenden Fragen geben: Kann John Locke als "Vater der Menschenrechte" bezeichnet werden? Wenn ja, was sind die Menschenrechte, welche er begrundet? Wie leitet er die Menschenrechte her und was sind eventuelle Kritikpunkte in seiner Theorie? Auf den folgenden Seiten kann kein Vergleich zum Staatsdenker Thomas Hobbes erfolgen. Zwar ware dies ein durchaus spannender Vergleich, jedoch wurde dies den Umfang dieser Arbeit enorm steigern. Dennoch wird es den einen oder anderen Verweis zu Hobbes geben, ohne dass ich naher darauf eingehen werde. Ferner wurde sich in dieser Hausarbeit ausschlielich mit dem Werk "Two Treatises of Government" beschaftigt, wenngleich fruhere und altere Schriften Lockes ebenfalls den einen oder anderen Hinweis auf das zu behandelnde Thema enthalten. Des Weiteren ist eine erschopfende Auslegung der "Two Treatises of Government" in dieser Arbeit nicht gegeben. Die Literaturlage und der damit einhergehende F