ISBN-13: 9783638811712 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 44 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: John Locke, der am 26. August 1632 in Wrington, Somerset, geboren wurde, gilt als Philosoph der Emanzipation des Burgertums. Nachdem John Locke am Christ Church College in Oxford unter anderem Medizin, Chemie und Philosophie studiert hatte, machte er 1667 die Bekanntschaft mit Lord Ashley, dem Earl of Shaftesbury, der in der Opposition zu den Stuarts stand und auf dessen Anregung Locke seine beruhmte Schrift Two Treatises of Governement" verfasste. In der ersten seiner Zwei Abhandlungen uber die Regierung" setzt sich Locke mit Sir Robert Filmer auseinander und entkraftet dessen These von der gottlich gewollten katholischen Thronfolge. Insbesondere Filmers These, dass Menschen nicht von Natur aus frei seien, wollte Locke widerlegen. Allerdings kommt er erst in seiner zweiten Abhandlung der Klarung der Frage nach, worin seiner Meinung nach Freiheit bestehe und wie eine Gesellschaft, die ihre Freiheit bewahren mochte, aussehen solle. Daruber hinaus wollte Locke darstellen, worin der rechtmassige Ursprung der Herrschaft liege. Ahnlich wie Thomas Hobbes und andere Naturrechtler geht John Locke von einem fiktiven vorgesellschaftlichen Status quo, dem Naturzustand, aus, auf dem die Konstruktion seines Herrschaftsvertrages fusst. Locke beschaftigte sich in seinen Two Treatises of Governement" fast ausschliesslich mit der inneren Ordnung einer politischen Gesellschaft und nur ein einzige s Kapitel - das sechzehnte Kapitel der zweiten Abhandlung mit dem Titel Of Conquest" - handelt von den Beziehungen eines Gemeinwesens (commonwealth) zu seinen Nachbarn. Neben der Bildung eines Staates zur Bewahrung der Freiheit schildert Locke zudem die Rechte, die den Burgern im Kriegszustand zustehen und in welchen Fallen sie ein Recht auf Widerstand gegen einen Herrscher hab