ISBN-13: 9783640398690 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 76 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 3,0, Universitat Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee allgemeiner und unverauerlicher Menschenrechte, die jeder staatlichen Gewalt vorausgehen, gewinnt im 18. Jahrhundert geschichtliche Realitat. Diese Idee ist auf die Philosophie John Lockes begrundet: er ist es, der die Trias naturlicher Rechte nennt und begrundet. Diese Arbeit soll neben der unverzichtbaren Darstellung des Naturzustandes, des naturlichen Gesetzes und der naturlichen Rechte auch Parallelen und Unterschiede zur Theorie von Hobbes aufzeigen. Der Hauptteil dieser Arbeit zielt jedoch darauf ab, darzulegen in welch vielfaltiger Weise die Ideen Lockes im Grundgesetz der Bundesrepublik zu finden sind. Neben der Trias der naturlichen Rechte: Leben, Freiheit, Eigentum zahlt auch die Gleichheit, die Religionsfreiheit und auch die Menschenwurde zu den Ideen Lockes. Zwar findet diese keine wortliche Erwahnung in seinen Texten, jedoch sind die Menschenrechte, die er als unverauerlich bezeichnet, nicht ohne die Vorstellung der Wurde des Menschen denkbar. Doch, um in das deutsche Grundgesetz einzugehen, mussten die Ideen, die von Locke entwickelt wurden einen langen Weg durch unterschiedlichste Verfassungen auf sich nehmen, der in der amerikanischen Unabhangigkeitserklarung begann und sich zu Beginn der franzosischen Revolution mit der "Declaration des droits de l'homme et du citoyen" fortsetzte. Hierin kommt das liberale Menschenrechtsverstandnis, mit dem klassischen Katalog von Freiheitsrechten, die jede staatliche Gewalt zu akzeptieren hat, zum Ausdruck. Viele Namen waren an den Vorbereitungen dieser beteilig, jedoch ragt ein Name uber die andren hinaus: sowohl als Begrunder liberaler Menschenrechte als auch als Hauptgegner fur Kritiker an diesem Konzept: John Locke.