ISBN-13: 9783640953943 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Note: 1,00, Leopold-Franzens-Universitat Innsbruck (Institut fur Geschichte und Ethnologie), Veranstaltung: Wirtschafts- und Sozialgeschichte I: Klassiker der Nationalokonomie, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Finanzkrise und aufgrund der Milliardenschweren Rettungspakete fur Banken und Staaten wird die Thematik der Staatsverschuldung wieder aktuell. Der Nobelpreistragers fur Wirtschaftswissenschaften, James Tobin, war unlangst, zwar nicht aufgrund seines Grundlagenwerkes zur Staatsverschuldung, aber in Bezug auf seine sog. Tobin-Steuer, wieder in den Medien prasent. In seinem Werk "Grundsatze der Geld- und Staatsschuldenpolitik" von 1963 geht Tobin zwar auf Steuern nur beilaufig - die Tobin-Steuer sollte von ihm erst spater entwickelt werden - ein, dennoch liefert auch dieses Werk grundlegende Uberlegungen und Ansatze fur die Reduktion der Staatsschulden bzw. fur die Reduktion der Staatsverschuldungskosten. Zu Beginn wird auf die Person Tobin und seinen Lebenslauf eingegangen. Im Anschluss folgt ein kurzer Uberblick auf die damalige Wirtschafssituation. Schlielich wird im Hauptteil das Werk "die Grundsatze der Geld- und Staatsschuldenpolitik behandelt. Dieser Unterabschnitt der Arbeit gliedert sich in vier Unterkapitel. Im ersten dieser Unterkapitel wird auf den Groteil der Definitionen einzelner Begriffe in Tobins Theorie, auf die Veranderbarkeit der Staatsverschuldung und auf die Definition bzw. die Rolle des Staates eingegangen. Im zweiten Unterkapitel wird Tobins makrookonomische Portfoliotheorie behandelt. Dabei werden auch das sog. Tobin q, eine wichtige okonomische Kennzahl, und die Unterschiede von Keynes und Tobins Ansatz prasentiert. Diesem Unterkapitel folgt das Unterkapitel uber den Einfluss und die Wirkung der Staatsschuldenpolitik in Tobins Theorie. Es wird dabei die Erhohung der Staatsschuld durch Verbindlichkeiten auf Sicht, durch kurzfristige Staatssch