ISBN-13: 9783656544418 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 20 str.
Essay aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Theologie - Didaktik, Religionspadagogik, Note: 2,0, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (Praktisch-Theologisches Seminar), Veranstaltung: Einfuhrung in die Religionspadagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Islamkonferenz konkretisierte am 13. Marz 2008 in ihrer Plenumssitzung die Forderung der Muslime in Deutschland nach einem islamischen Religionsunterricht auf Grundlage von Art.7 Abs.3 GG. Islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach einzufuhren ist keine neue Idee. Es existiert sogar schon Islamunterricht an deutschen Schulen, allerdings erst als Modellversuche in einigen Bundeslandern. Die Ausweitung auf ganz Deutschland scheitert im Moment noch an verschiedenen Problemen, die im Folgenden etwas genauer zur Sprache kommen sollen. Allerdings sollen auch die Chancen, die eine solche Einfuhrung bietet, nicht auer Acht gelassen werden. Zuerst wird der rechtliche Rahmen geklart, an den jeder Religionsunterricht in Deutschland gebunden ist. Dazu muss man den oben erwahnten Art.7 Abs.3 des Grundgesetzes genauer betrachten. Danach werden einige besonders bemerkenswerte Modellversuche genauer erlautert. Hier soll der Schwerpunkt auf Baden-Wurttemberg liegen und im Anschluss auch der Lehrplan, nach dem in diesem Bundesland unterrichtet wird, genauer untersucht werden. All dies fuhrt dann zu der Frage: Brauchen wir islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen? Gibt es tatsachlich gute Grunde, ein solches Lehrfach einzufuhren?