ISBN-13: 9783668020030 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 28 str.
ISBN-13: 9783668020030 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Universitat Stuttgart (Institut fur Volkswirtschaftslehre und Recht), Veranstaltung: Vorlesung Internetrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In studentischen Wohngemeinschaften wird das Internet meist unter den Mitbewohnern geteilt. Der Anschluss wird haufig auf den Namen eines WG-Mitglieds angemeldet, wahrend sich die anderen Bewohner ublicherweise an den Kosten beteiligen. Bei der gemeinsamen Nutzung eines Anschlusses ergibt sich die Schwierigkeit, eine im Internet begangene Rechtsverletzung einer bestimmten Person zuzuordnen. Kann der Internetanschlussinhaber fur eine Rechtsverletzung durch Dritte haftbar gemacht werden? Und wie ist die Haftungssituation in einer studentischen Wohngemeinschaft fur den Anschlussinhaber eines von mehreren Mitbewohnern mitbenutzten WLAN-Anschlusses? Literatur und Rechtsprechung haben sich in den letzten Jahren mit moglichen Haftungskonzepten fur private Anschlussinhaber beschaftigt, deren Internetzugang von Dritten, zumeist Unbefugte oder Familienangehorige, fur Rechtsverletzungen missbraucht wurde. Ziel dieser Arbeit ist eine Ubertragung der bisherigen Entscheidungen zur Haftung des Anschlussinhabers auf die Situation in einer studentischen Wohngemeinschaft mit einem von mehreren Mitbewohnern mitbenutzten W-LAN-Anschluss. In Kapitel B werden zunachst mogliche Haftungskonzepte und Konstellationen vorgestellt, die fur die Bestimmung der Haftung relevant sein konnen. Anschlieend gibt Kapitel C einen Uberblick zur Entwicklung und Diskussion der Rechtsprechung zur Haftung eines privaten Internetanschlussinhabers. Dabei werden insbesondere die vom Bundesgerichtshof (im Folgenden BGH) entwickelten Grundsatze zur Storerhaftung betrachtet. Uber die bisherige Rechtsprechungslinie wird im darauffolgenden Kapitel D eine Ubertragung auf die Haftungssituation in einer studentischen Wohngemeinschaft diskutiert und die Frage erortert,