ISBN-13: 9783640380749 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 114 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,7, Universitat Stuttgart (Lehrstuhl Controlling), Sprache: Deutsch, Abstract: Konzentration und Wachstum der Unternehmen sind charakteristische Merkmale der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten. Der standig steigende Globalisierungsdruck zwingt die Unternehmen zur Suche nach neuen Markten sowie nach neuen, effizienteren Organisationsformen. Eine Vielzahl von deutschen Unternehmen ist seit Jahren mit eigenen Niederlassungen im Ausland prasent, Tendenz steigend. So haben sich deutsche Direktinvestitionen ins Ausland von ca. 62 Milliarden DM im Jahr 1980 auf ca. 784,7 Milliarden Euro im Jahr 2005 immens erhoht. Der Wettbewerbsdruck in den Markten zwingt die Unternehmen des Weiteren zur Suche nach Kosteneinsparungspotentialen. Die zunehmende Ausrichtung der Unternehmen auf die Kapitalmarkte und der Trend zur wertorientierten Unternehmenssteuerung machen die Konzernsteuerquote (KSQ) zu einer bedeutenden Kennzahl. Nicht selten werden von Topmanagern und deren Beratern die gewinnabhangigen Steuern als eine vielversprechende Moglichkeit zur Kostensenkung und zur Verbesserung der KSQ angesehen. Dass die Unternehmen, oft auch aus wirtschaftlichen Grunden, die zwischen Landern bestehenden Steuerbelastungsunterschiede durch die Gestaltung von grenzuberschreitenden Geschaftsbeziehungen auszunutzen versuchen, ist nicht neu. Jedoch bestatigen mehrere Studien eine rasche Steigerung von Gestaltungsaktivitaten dieser Art in den letzten zehn Jahren. Dabei nehmen die Gewinnverlagerungen mit Hilfe von Verrechnungspreisen eine zentrale Stelle. Studienergebnisse sowie die in die Schlagzeilen geratenen Auseinandersetzungsfalle der Finanzverwaltungen mit Konzernen wie GlaxoSmithKline, DHL, Xilinx veranlassten die Regierungen mehrerer Lander zur Verscharfung der gesetzlichen Regelungen zur Verrechnungspreisbildung. Diesem Trend folgt auch der deutsche Gesetzgeber. So wurden mit dem Unternehmensteuer