ISBN-13: 9783656302889 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10 Pkt., Westfalische Wilhelms-Universitat Munster (Lehrstuhl fur Offentliches Recht einschl. Volker- und Europarecht), Veranstaltung: Internationale Organisationen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Volkerrechtssubjekt bezeichnet man solche Einheiten, denen durch die Volkerrechtsordnung die Fahigkeit zuerkannt wird, Trager volkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten zu sein. Art und Umfang dieser Rechte und Pflichten richten sich nach der Natur des einzelnen Volkerrechtssubjekts und nach seiner Stellung in der Volkerrechtsordnung. Noch bis in die erste Halfte des 20. Jahrhunderts galten Staaten als einzige Volkerrechtssubjekte. Der seit 1945 enorm gestiegene grenzuberschreitende Verkehr von Waren, Personen und Finanzdienstleistungen machte jedoch eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit der Staaten notig. Damit einher ging nicht nur die wachsende Anzahl und Bedeutung internationaler Organisationen (im Folgenden abgekurzt als i.O.), sondern auch die Frage nach Art, Umfang und Erwerb ihrer Volkerrechtssubjektivitat. Wegen ihrer Bedeutung als "Motoren des Volkerrechts" werden Staaten als "geborene" oder "originare" Volkerrechtssubjekte bezeichnet. I.O. dagegen konnen nur durch Zuweisung eigener volkerrechtlicher Rechten und Pflichten von den Mitgliedsstaaten in einer Satzung oder einem Grundungsvertrag zu Volkerrechtssubjekten "erkoren" werden. Die Volkerrechtssubjektivitat einer i.O. ist dabei jedoch zwei Einschrankungen unterworfen. Zum einen ist ihre Volkerrechtssubjektivitat partiell, d.h. ihre Rechtspersonlichkeit reicht nur soweit, wie es zur Erreichung des Organisationszwecks erforderlich ist. Zum anderen ist ihre Volkerrechtssubjektivitat relativ, da sie zunachst nur gegenuber den Mitgliedsstaaten gilt. Gegenuber einem Drittstaat kann eine i.O. erst als Volkerrechtssubjekt auftreten, wenn dieser die i.O