ISBN-13: 9783656682202 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 26 str.
ISBN-13: 9783656682202 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 26 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Asthetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1, 0, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen, Veranstaltung: Internationale Gerechtigkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Anspruch, den moralisch kontraintuitiven Implikationen des utilitaristischen Durchschnittsnutzenprinzips entgegenzuwirken, konzipiert Rawls eine Theorie, in der die moralischen Urteile des Common Sense den Bezugspunkt zur Beurteilung von Gerechtigkeitsvorstellungen bilden (vgl. Duwell/Hubenthal/Werner 2006, S. 179). Im Ergebnis stehen zwei normative Prinzipien der Gerechtigkeit, die nach Rawls die Grundstruktur einer liberalen, d. h. konstitutionellen demokratischen Gesellschaft regulieren sollen: das Prinzip der Gleichverteilung gesellschaftlicher Grundguter sowie das so genannte Differenzprinzip. Zur Plausibilisierung dieser beiden Gerechtigkeitsprinzipien rekurriert Rawls in modifizierender Form auf das klassische Gedankenexperiment des Gesellschaftsvertrags: So kommen die Verteilungsgrundsatze durch ein hypothetisches (nicht faktisches) Vertragsverfahren zustande, bei welchem sich freie, vernunftige und rationale Individuen unter den fairen Bedingungen eines ursprunglichen Zustands der Gleichheit, dem so genannten Urzustand, einstimmig auf sie einigen. Auf diese Weise fungiert die Urzustandsidee fur Rawls als epistemisch-heuristisches Mittel, um zu allgemein zustimmungsfahigen sowie universal gultigen Prinzipien intranationaler Gerechtigkeit zu gelangen. Analog geht Rawls nun auch in seinem dritten Hauptwerk Das Recht der Volker (1999, deutsch: 2002) vor, wo er die Konzeption des einzelgesellschaftlichen Urzustandes auf "eine Gesellschaft von Volkern" ausweitet (vgl. 2002, S. 1 f.) mit dem Ziel, die Prinzipien internationaler Gerechtigkeit zu eruieren und damit ein "Recht der Volker" zu entfalten, das " ...] die Grundstruktur der Beziehungen zwischen Volkern reguliert" (ebd., S. 37). Dabei versucht Rawls,