ISBN-13: 9783656479505 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 24 str.
ISBN-13: 9783656479505 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2.3, Universitat Duisburg-Essen, Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: "Arbeitslosigkeit ist kein Schicksal, sie ist gemacht. Und deshalb kann ihr auch ein Ende gemacht werden." (Norbert Blum 1991) Anhand dieser Hausarbeit wird versucht zu erlautern, ob die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschadigung ermoglicht und inwiefern diese die Beschaftigungsfahigkeit der Klienten erhoht. Mit der Einfuhrung des Arbeitslosengeld II (ALG II) am 1. Januar 2005 ersetzt dieses seitdem die bis dahin bestehende "Arbeitslosenhilfe als zweite Leistung nach dem SGB III" (Backer u.a. 2010, S.524) und die Sozialhilfe. Eingefuhrt wurde das ALG II durch das Vierte Gesetz fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt unter Peter Hartz. Erst nach der Hartz-IV-Reform und bei knapp funf Millionen Arbeitslosen im Jahr 2005 ruckten die Arbeitsgelegenheiten vermehrt in den Fokus der Offentlichkeit, da der Abbau von Arbeitslosen zum hochsten Ziel der Wirt-schaftspolitik in Deutschland wurde. Zum Ziel haben diese Arbeitsgelegen-heiten die Forderung der eigenen Integrationsleistung der Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsent-schadigung gehoren nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zur offentlich geforderten Beschaftigung (vgl. Backer u.a. 2010, S.524). Da der gesamte sozialpolitische Kontext den Rahmen dieser Hausarbeit uberschreiten wurde, beschaftig sich der Autor dieser Hausarbeit nur mit den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschadigung, um zu erortern, inwiefern diese es den Langzeitarbeitslosen ermoglichen, sich wieder an feste Zeiten im Alltag und wahrend des Arbeitstages zu gewohnen. Auch nahere Erlauterungen zur Rechtsgrundlage, den Ko