ISBN-13: 9783638674690 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 36 str.
ISBN-13: 9783638674690 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 36 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europaische Union, Note: 1,3, Eberhard-Karls-Universitat Tubingen, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Klage uber einen Verlust nationalstaatlichen Einflusses auf das politische Geschehen ist kein neues Problem. Ebensowenig ist es ein Problem, das ausschlielich auf die Europaische Integration bezogen ist. Im Zuge der Globalisierung fand eine "Aushohlung" des Einflusses "klassischer" politischer Gemeinschaften, wie den Nationalstaaten und subnationaler Einheiten, statt. Einen besonderen Globalisierungs-Prozess stellt die Europaische Integration dar, die in dieser Arbeit unter besonderer Berucksichtigung von Uberlegungen zur Verringerung des Legitimationsdefizits der EU durch eine Einbeziehung nationaler und subnationaler Parlamente in einem Verfassungsvertrag betrachtet wird. Insgesamt steht dabei die Frage im Vordergrund, ob, und wenn ja durch welche Methoden, eine verfassungsmoig garantierte, starkere Einbeziehung nationalstaatlicher und regionaler Parlamente der EU tatsachlich zu mehr Legitimitat verhelfen wurde oder ob dabei nicht negative Effekte, wie z.B. ein weiterer Verlust von Effizienz und Transparenz, die positiven Effekte uberwiegen wurden. Ein Kernpunkt der Uberlegungen ist das Subsidiaritatsprinzip, dessen Bedeutungsgehalt im Einzelnen sehr unterschiedlich interpretiert wird. Zunachst wird zu klaren sein, inwiefern Interpretationen des Subsidiaritatsprinzips differieren und welche Auswirkungen auf politische Prozesse von den unterschiedlichen Forderungen zu erwarten sind. Verschiedene Vorschlage zur Subsidiaritatskontrolle werden daraufhin diskutiert. Dabei geht es vorallem um die Frage, ob sich gewisse Standards in den Ablaufen der parlamentarischen Arbeit der Mitgliedstaaten finden lassen, die zur Herausbildung von einheitlichen Regelungen in einer europaischen Verfassung geeignet waren. Neben einem Vergleich der parlamentarische