ISBN-13: 9783656877899 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 30 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,7, Fachhochschule Rosenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Anfang des 21. Jahrhunderts erfahren strafrechtlich relevante nationale und internationale Regelungen fur Unternehmen eine standige Verscharfung. Klare Handlungsanweisungen, die in den meisten Fallen Gesetzeskraft haben, sollen die Unternehmensorgane und Abschlussprufer dazu verpflichten ihren Leitungs-, Sorgfalts-, Uberwachungs- und Kontrollpflichten nachzukommen. Ziel ist es spektakulare Unternehmenszusammenbruche, wie sie beispielsweise bei Worldcom und Enron vorkamen, zukunftig zu verhindern. Besonderen Stellenwert nehmen dabei rechnungslegungsbezogene Aspekte ein. Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmensorgane gehort es das Geschaft im Einklang mit samtlichen gesetzlichen Vorschriften nebst Satzung und Gesellschaftsvertrag zu fuhren. Hierher gehoren Regelungen wie die Verpflichtung zur Buchfuhrung und Bilanzierung (gem. 91 Abs. 1 AktG, 238 ff. HGB, 140, 141 (1) AO) sowie die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses i.S.v. 242 HGB bzw. eines Konzernabschlusses i.S.v. 290 HGB. Demnach mussen Kaufmanner bzw. die gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft zu Beginn ihrer Geschaftstatigkeit eine Eroffnungsbilanz und am Schluss eines jeden Geschaftsjahres einen Jahres- bzw. Konzernabschluss, der das Verhaltnis zwischen Vermogen und Verschuldung ausweist samt (Konzern-)Lagebericht erstellen. Der Jahres- bzw. Konzernabschluss und der (Konzern-)Lagebericht sind sodann von einem unabhangigen Abschlussprufer zu prufen (gem. 316 HGB). Von dieser Prufungspflicht sind lediglich kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. 267 Abs. 1 - 4 HGB befreit. Im Mittelpunkt der Abschlussprufung steht die Feststellung der Ordnungsmaigkeit des Jahres- bzw. Konzernabschluss und des (Konzern-)Lageberichts unter Einhaltung aller rechnungslegungsrelevanten Vorschriften und ge-sellschaftsrechtlichen Aspekte. Der Abschlussprufer wird von de