ISBN-13: 9783428089826 / Niemiecki / Miękka / 1999 / 189 str.
ISBN-13: 9783428089826 / Niemiecki / Miękka / 1999 / 189 str.
Gegenstand der Arbeit bildet die institutionelle Struktur der Wirtschaftsintegration in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), die Ende 1991 von den UdSSR-Staaten gegründet wurde. Die Verfasserin bewertet die Organstruktur der GUS anhand der rechtlichen Parallelen mit der EU und erarbeitet Lösungsvorschläge für die regelungsbedürftigen institutionellen Probleme der GUS.§Zu Beginn erläutert die Autorin die grundlegenden Theorien und Begriffe der Wirtschaftsintegration, die den Rahmen für die Untersuchung der Integrationsprozesse in der GUS bilden. Anschließend werden der Gang, die Rechtsgrundlagen und der erreichte Stand der Integration innerhalb der GUS dargestellt. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der institutionellen Gestaltung der GUS. Nach einer überblicksartigen Darstellung der Organstruktur der GUS folgt eine detaillierte Untersuchung derjenigen GUS-Organe, die sich an der Gestaltung der Wirtschaftsintegration am intensivsten beteiligen. Dies sind der Rat der Staatschefs, das Exekutivsekretariat, das Zwischenstaatliche Wirtschaftskomitee, das Wirtschaftsgericht und die Interparlamentarische Versammlung der GUS. Bezüglich jedes der fünf GUS-Organe werden die Rechtsgrundlagen, Struktur, Kompetenzen, Beschlußfassung und Handlungsformen analysiert sowie ein Vergleich mit dem entsprechenden Organ der EU gezogen. Das letzte Kapitel ist der Rechtsnatur der GUS gewidmet. Die GUS wird als eine lose völkerrechtliche Staatenverbindung qualifiziert, die über keine Rechtspersönlichkeit, keine Völkerrechtssubjektivität und keine supranationalen Eigenschaften wie die EU verfügt. Es wird ihr jedoch auch ohne Vorliegen der supranationalen Elemente potentielle Funktionsfähigkeit zugewiesen.§In der Zusammenfassung bewertet Balayan die gegenwärtige Organstruktur der GUS mit dem vorhandenen Übergewicht der nationalen Interessen als integrationshindernd. Die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der GUS zu einer supranationalen Gemeinschaft wird vorerst nur