ISBN-13: 9783409160919 / Niemiecki / Miękka / 1980 / 338 str.
ISBN-13: 9783409160919 / Niemiecki / Miękka / 1980 / 338 str.
Anders als im angelsiichsischen Sprachraum sind empirische Untersuchungen zur Niitz Iichkeit publizierter Jahresabschliisse in Deutschland noch immer selten. Die erste deutsche Buchveroffentlichung zu diesem Themengebiet war die 1973 in dieser Schriftenreihe erschienene Arbeit von Perlitz iiber "Die Prognose des Vnternehmens wachstums aus Jahresabschliissen deutscher Aktiengesellschaften" (Bochumer Beitriige zur Unternehmungsflihrung und Unternehmensforschung, Band (3). Empirische Unter suchungen zum externen Rechnungswesen sind auch weiterhin ein Forschungsschwer punkt des Bochumer Instituts flir Unternehmungsflihrung und Unternehmensforschung. Die vorliegende, auf einer Bochumer Dissertation basierende Arbeit setzt diese noch kurze Tradition fort und greift mit der Untersuchung der Moglichkeiten einer "Insolvenz prognose aus aktienrechtlichen Jahresabschliissen" eine nicht nur flir Kreditgeber, sondern auch flir viele weitere Kreise von JahresabschluBbenutzern wiehtige Frage stelh. ing auf. Da die aktienrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Vergffilgen heit mehrfach - zuletzt durch das Aktiengesetz 1965 - geiindert wurden, untersucht der Verfasser, . in welcher Weise die Moglichkeiten zur Insolvenzprognose durch diese letzte Reform der Rechnungslegungsvorschriften beriihrt wurden. lnsolvenzprognosen werden dabei - in zwei getrennten Untersuchungen fUr die Zeitriiume vor und nach der Aktien rechtsreform von 1965 - hergeleitet aus der Gegeniiberstellung der Kennzahlenwerte insolvent gewordener und einer gleiehen Anzahl vergleichbarer weiterbestehender Aktiengesellschaften. Der Vergleieh der Klassifikationsergebnisse aus beiden Unter suchungen zeigt dann die unterschiedlichen Moglichkeiten zur Prognose von Insolvenzen aus Jahresabschliissen, die nach unterschiedlichen aktienrechtlichen Regeln aufgestellt wurden. Diese erweiterte Fragestellung einer empirisch fundierten Erfolgskontrolle gesetzgeberischer MaBnahmen bestieht nicht nur durch Originalitiit und theoretische Relevanz.