ISBN-13: 9783640227211 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
ISBN-13: 9783640227211 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Universitat Hamburg (Department fur Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: EU-Verfassungsrecht I, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zumindest in Hinblick auf das deutsche Arbeitskampfrecht lasst sich die Frage des Aristoteles scheinbar einfach beantworten: Gewerkschaften durfen unter definierten Umstanden in Zorn geraten," d.h. streiken, der Betriebsrat darf es unter keinen Umstanden. Komplexitat kommt jedoch dadurch ins Spiel, dass den Belegschaften jenseits des offiziellen und von Gewerkschaften getragenen Arbeitskampfes eine ganze Reihe von Moglichkeiten offen stehen, ihren Unmut auch ohne Verband unmittelbar und kollektiv zum Ausdruck zu bringen. Soweit ist der einschlagigen Literatur recht zu geben. Ganz und gar unbefriedigend ist dabei jedoch, dass die dabei in Betracht kommenden Motive der handelnden Akteure auf Betriebsratsseite ubertrieben verallgemeinert werden und dabei auch dessen Recht eingeschrankt werden soll, Betriebsversammlungen und Abteilungsversammlungen abzuhalten. Dieses Recht soll ausgerechnet dann nicht gelten, wenn die Beschaftigten Informationen am dringendsten benotigen - im Zusammenhang mit betrieblichen Umwalzungen. Insbesondere die Literaturmeinungen zu entsprechenden Ereignissen bei DaimlerChrysler und Opel verdeutlichen dies. Besonders unverdrossen tut sich hier Rieble hervor, welcher sich zu der Vorstellung versteigt, es handele sich um Aufstande," welchen mit Mitteln des Strafrechts und durch Staatsanwalte zu begegnen sei. Der vorliegende Aufsatz wird deshalb eine differenziertere Betrachtungsweise herausarbeiten. Dabei wird zu zeigen sein, dass die kritische Fraktion der einschlagigen Literatur in multipler Weise die Pramissen verkennt, welche fur eine sachgerechte Betrachtung zu Grunde zu legen sind. Dies fuhrt konsequenterweise zu Schlussfolgerungen, die auch und zuallererst in j"