ISBN-13: 9783656673842 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 32 str.
ISBN-13: 9783656673842 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universitat Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei bestimmten Problemen besteht zwischen Burgerinnen eines Staates normalerweise Einigkeit daruber, dass es moralisch geboten ist, sich gegenseitig zu unterstutzen. Im Hinblick auf die Zukunft der EU stellt sich ganz allgemein die Frage, wie sich moralische Pflichten im Staat und jene innerhalb der EU zueinander verhalten. Daran anknupfend wird in dieser Arbeit untersucht, inwiefern sich innerhalb der EU trotz der fortgeschrittenen Integration weiterhin besondere moralische Pflichten gegenuber Landsleuten begrunden lassen, die sich von denen gegenuber allen EU-Burgerinnen unterscheiden. Hier wird sich von der Tradition gelost, der zufolge besondere Pflichten vor allem gegenuber der eigenen Familie und Landsleuten bestehen. Um die Fragestellung zu untersuchen, geht diese Arbeit wie folgt vor: Als theoretische Grundlage werden zwei zentrale Texte von Thomas Nagel und David Miller herangezogen (Broszies und Hahn 2010). Dass, wie diese jeweils begrunden, die entsprechenden Kriterien fur besondere Pflichten innerhalb von Nationalstaaten erfullt sind, wird in dieser Arbeit nicht hinterfragt. Vielmehr wird untersucht, ob nicht dieselben Pflichten auch gegenuber allen EU-Burgerinnen gelten, so dass kein Unterschied besteht. Dazu wird zunachst dargelegt, wie ganz allgemein besondere Pflichten gegenuber einer bestimmten Gruppe von Menschen hergeleitet werden. Anschlieend wird uberpruft, ob diese Kriterien fur Beziehungen zwischen EU-Burgerinnern erfullt sind und sich so uberhaupt besondere Pflichten ihnen gegenuber ableiten lassen und falls ja, ob diese mit denen gegenuber Landsleuten identisch sind. Ist dies der Fall, ware es auf dieser theoretischen Basis moralisch nicht mehr begrundbar, im Hinblick auf besondere moralische Pflichten einen Unterschied zwischen Landsleuten und EU-Burgerinnen zu machen.