ISBN-13: 9783838649979 / Niemiecki / Miękka / 2002 / 96 str.
ISBN-13: 9783838649979 / Niemiecki / Miękka / 2002 / 96 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: Die Bedeutung immaterieller Vermogenswerte in der Unternehmenspraxis wachst stetig. Dieser Feststellung wird dadurch Ausdruck verliehen, dass bei der Bestimmung des Wertes von Unternehmen der Anteil der immateriellen Werte am Gesamtwert immer groer wird. Vor allem fur die externe Rechnungslegung werden durch diese Entwicklung zahlreiche Fragen nach der Behandlung immaterieller Vermogenswerte aufgeworfen. Die Probleme, die oftmals hiermit verbunden sind, resultieren aus dem konstituierenden Merkmal dieser Werte, der Immaterialitat. Immaterielle Vermogenswerte, die ewigen Sorgenkinder" der Bilanzierung, werfen Objektivierungsprobleme auf, wie sie, jedenfalls in diesem Ausma, bei den materiellen Gegenstanden unbekannt sind. Trotz der Tatsache, dass in den vergangenen Jahren eine Regelung vieler Bilanzierungsfragen stattgefunden hat, kann der Aussage The assets that really count are the ones that accountants cant count - at least, not yet." (Stewart, 1995, S. 91) auch gegenwartig ihre Berechtigung noch nicht abgesprochen werden. Auf der anderen Seite sind Rechnungslegungsthematiken im Zuge der fortschreitenden Internationalisierung der Unternehmenstatigkeiten sowie der Kapitalmarkte mittlerweile fast zwangslaufig aus dem internationalen Blickwinkel zu betrachten. Auch fur deutsche Unternehmen steigt die Bedeutung international gultiger einheitlicher Rechnungslegungsstandards, da insbesondere auslandische Investoren spezifische Erwartungen an die (Konzern-)Rechnungslegung deutscher Unternehmen haben. Immer mehr Unternehmen zielen mithin darauf ab, durch Anwendung international anerkannter Rechnungslegungsstandards einen erleichterten und weniger kostenintensiven Zugang zu den internationalen Kapitalmarkten zu finden. Dieser Entwicklung hat der deutsche Gesetzgeber durch Verabschiedung des KonTraG - als Voraussetzung fur die Grundung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees gema 342 Abs. 1 HGB - und des KapAEG Rechnung getra