ISBN-13: 9783638644259 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 68 str.
ISBN-13: 9783638644259 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 68 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Volkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,7, Freie Universitat Berlin (Otto-Suhr-Institut fur Politikwissenschaft), Veranstaltung: PS: "Einfuhrung in das Volkerrecht: Friedensvolkerrecht, Kriegsvolkerrecht und Recht der Internationalen Organisationen.," Sprache: Deutsch, Abstract: Das Spannungsverhaltnis zwischen der moralisch und volkerrechtlich verpflichtenden Anerkennung und Beachtung der elementarsten Menschenrechte auf der einen Seite und dem fast absolut geltenden Gewalt- und Interventionsverbot auf der anderen trat nach dem Ende des Kalten Krieges offen zu Tage. Seit dem dreht sich die Diskussion im Volkerrecht verstarkt um die moralische und rechtliche Zulassigkeit der sogenannten Humanitaren Intervention. Es gibt Tendenzen, dass im Extremfall einer drohenden massiven Verletzung der Menschenrechte die staatliche Souveranitat und das Gewaltverbot ein Eingreifen nicht verhindern durfen. Diskussionsbedurftig ist dabei einerseits das Verhaltnis von (moralischer) Legitimitat und der volkerrechtlichen Legalitat solcher Interventionen und andererseits die Kompetenzzuweisung, also die Frage, ob allein die Vereinten Nationen in Form einer Sicherheitsratsresolution oder bei Versagen des multilateralen Systems auch einzelne Staaten zur Humanitaren Intervention berechtigt sind. Diese Arbeit geht aus rechtswissenschaftlicher Sicht der Frage nach, ob, und wenn ja, wie sich ein bewaffnetes Eingreifen in die Souveranitat eines anderen Staates aus eventuell ubergeordneten, humanitaren Interessen rechtfertigen lasst. Aus politikwissenschaftlicher Sicht interessiert die politische Verantwortlichkeit fur Menschenrechtsprobleme und ob sich aus den Ausfuhrungen eine Pflicht fur die politischen Entscheidungsakteure zur Humanitaren Intervention ableiten lasst. Sowohl aus ethisch-moralischer als auch aus volkerrechtlicher Perspektive lassen sich gute Grunde fur die Zulassigkeit einer unilateralen