ISBN-13: 9783640291731 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 24 str.
ISBN-13: 9783640291731 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 1,0, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster (Okumenisches Institut, Abteilung I), Veranstaltung: Unterseminar: Die Frage nach dem gemeinsamen Abendmahl" Erfahrungen rund um den Okumenischen Kirchentag 2003, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Spaltung der einen christlichen Kirche in viele Kirchen ist schon immer eines der grossten Probleme der Christenheit gewesen. Es steht zweifellos fest, dass es das Ziel der okumenischen Bewegung sein muss, mit diesen Einzelkirchen wieder eine Einheit zu bilden. Dieser Prozess der Einigung findet vor allem an einem Thema statt: Dem Verstandnis der Eucharistie bzw. Abendmahls. Die stellt den Kern des christlichen Lebens dar. In ihr kommt alles zusammen: Das gesamte Leben Jesu Christi mundet in den Moment in dem er mit seinen Jungern am Abendmahlstisch sitzt. Gerade diese Tatsache macht es vielen so schwer, von ihrem Standpunkt in der Frage ihres Verstandnisses der Eucharistie abzurucken oder auch nur andere Sichtweisen zuzulassen. Daher ist sie einer der grossten Streitpunkt in der okumenischen Diskussion. Innerhalb der Eucharistiefrage gibt es wiederum verschiedene Punkte, uber die gestritten wird: Realprasenz, Opfer, Wandlung etc. um nur einige zu nennen. Einer jener Punkte soll in dieser Arbeit naher betrachtet werden: Die Herabrufung des Heiligen Geistes auf die Gaben, oder Epiklese. In einem katholischen Gottesdienst hat der Moment, in dem der Priester seine Hande uber die Gaben halt und um die Geistsendung bittet, etwas durchaus Magisches an sich. Und schnell drangt sich einem der Eindruck auf, dass durch diese Handlung die Gaben in den Leib und das Blut Christi verwandelt wurden. Beschaftigt man sich jedoch eingehender mit der Thematik so fallt als erstes auf, dass das Thema Epiklese oft nur unzureichend, wenn uberhaupt, behandelt wird. Dem Kirchenrecht scheint sie sogar recht unwichtig zu sein. U