ISBN-13: 9783638818247 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 24 str.
ISBN-13: 9783638818247 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 2,25, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Veranstaltung: Interdisziplinares Seminar Gender, Sprache und Recht," 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Sprache der Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen (BVerfGE) zum Schwangerschaftsabbruch von 1975 und 1993 unterscheidet sich hinsichtlich ihrer Geschlechtergerechtigkeit offensichtlich. Dies ist nicht verwunderlich, liegen doch fast zwanzig Jahre Frauenbewegung und Emanzipationsbemuhungen zwischen diesen beiden Urteilen, und die Erganzung zu Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz im Zuge der Verfassungsreform von 1994 steht 1993 kurz bevor. Wird 1975 noch ungeniert von der abtreibungswilligen" Frau gesprochen, die sich widernaturlich ihrer Verantwortung entzieht, tritt an ihre Stelle 1993 die Frau, die den Schwangerschaftsabbruch erwagt," die von der Gesellschaft und Politik in ihrer Entscheidung fur das Austragen bestarkt werden muss, und auch nach der Entbindung nicht allein gelassen werden darf. Oberflachlich liest sich die Sprache der BVerGE 88, 203 aus geschlechtergerechter Perspektive durchaus entspannter und ohne allzu viel staunendes Kopfschutteln, obwohl einige grobe Formulierungen, Darstellungen und Unachtsamkeiten die Jahre uberdauern konnten. Trotzdem es mit der blossen Feststellung der Veranderungen und Verbesserungen nicht getan. Deshalb sollen im Mittelpunkt meiner Untersuchung folgende Fragestellungen stehen, die es zu bearbeiten gilt: Welches Frauenbild beschworen die beiden Entscheidungen herauf, wie werden Frauen sprachlich dargestellt, stereotypisiert und gedanklich ausgegrenzt in einer Materie, die eigentlich stark weiblich gepragt sein musste? Welche Veranderungen werden in der zweiten Entscheidung sprachlich gemacht, und was haben diese zur Folge? Welche Ausgrenzungen und Diskriminierungen kann die zweite Entscheidung uberkommen? Und bes"