ISBN-13: 9783638791557 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Afrika, Note: 1,7, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen (Institut f. politische Wissenschaften der RWTH Aachen), Veranstaltung: Afrika NEPAD, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Republik Guinea ein Beispiel fur "bad governence" Die Ursachen von Unterentwicklung Die Ursachen dafur - also was ein Entwicklungsland so unterentwickelt werden lasst, liegen fast ausschlielich in der Art, wie die dortige Regierung ihre Arbeit macht. Der von der OECD gepragte Ausdruck "good governence" fasst alle Dinge zusammen, die eine Regierung tun sollte, um das Wohlergehen der Volksgemeinschaft zu steigern. Darunter zu zahlen sind wirtschaftliche wie soziale Aspekte. Beim Versagen von Regierungen handelt es sich fast immer um korrupte Eliten, die nicht an einer Anderung der Situation interessiert sind, um ihre eigene Position nicht zu verschlechtern. In Systemen, wo hoch oben in der Hierarchie schon Korruption herrscht, setzt sich das haufig bis zum kleinsten Beamten nach unten fort. Der unmittelbare Schaden fur die Volksgemeinschaft ist dabei wesentlich geringer, als der auf Dauer daraus resultierende wirtschaftliche Schaden. Wenn der Groteil der Behorden in einem Staat korrupt ist, kann er kaum eine Rechtssicherheit gewahrleisten. Das bedeutet fur einen auslandischen Investor, dass im Falle rechtlicher Schwierigkeiten nicht mit kalkulierbaren Gerichtsurteilen rechnen kann, weil er davon ausgehen mu, dass die korrupten Richter eher willkurliche Urteile fallen. Ihm fehlt also eine angemessene Planungssicherheit, wie sie ein glaubhaftes System von funktionierender Exekutive und Legislative, sowie unabhangiger Judikative sie garantieren wurde. Das gilt aber nicht nur fur auslandische, sondern ebenso fur inlandische Investoren, denn selbst in den armsten Landern gibt es Kreise die uber investitionsfahiges Kapital verfugen. Ein funktionierendes Rech