ISBN-13: 9783640160778 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 64 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Gut, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Veranstaltung: Seminar: Glaubigerschutz im Gesellschaftsrecht, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Glaubiger ist man stets der Gefahr ausgesetzt, dass man von seinem Schuldner nicht befriedigt wird. Von einem Schutz der Glaubiger wird man in diesem Zusammenhang wohl dann sprechen konnen, wenn sich der Glaubiger darauf verlassen kann, dass der Schuldner im Ernstfall uber eine ausreichende Haftungsmasse verfugt. Da am Wirtschaftsleben teilnehmende Rechtssubjekte regelmaig mit ihrem gesamten Privatvermogen, anders gesagt mit "allem was sie haben," haften, kann sich der Rechtsverkehr zumindest darauf verlassen, dass die Akteure in der Regel darauf bedacht sein werden nicht all ihr "Hab und Gut" leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Anders ist die Situation, wenn sich naturliche Personen in Form einer Gesellschaft zusammenschlieen und die Gesellschaft als solche einziges Haftungsobjekt wird; eine personliche Inanspruchnahme der Gesellschafter also nicht mehr moglich ist. Ist die Gesellschaft als solche alleiniges Haftungsobjekt, so bedarf es einer besonderen Rechtfertigung fur diese haftungsrechtliche Privilegierung der Mitglieder. Eine derartige Rechtfertigung kann in den gesetzlichen Kapitalsicherungsvorschriften gesehen werden. Das Gesetz sieht vor, dass Gesellschaften, bei denen die Mitglieder nicht haften, ein Mindestkapital aufzubringen haben und dass dieses Mindestkapital auch erhalten werden muss. Letzteres bezeichnet man auch als Grundsatz der Kapitalerhaltung. Welche gesetzliche Auspragung dieser Grundsatz im AktG sowie im GmbHG jeweils erfahren hat, ist Gegenstand der vorliegenden Abhandlung. ...]