Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer ist Rechtsanwalt in München mit dem Schwerpunkt Arztrecht, Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, als Referent auf zahlreichen wissenschaftlichen Kongressen und sonstigen Veranstaltungen zum Medizinrecht tätig. Mehrere medizinische Fachgesellschaften haben ihn wegen seiner Verdienste um die Förderung des Medizinrechts ausgezeichnet.