ISBN-13: 9783838680149 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 132 str.
ISBN-13: 9783838680149 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 132 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 1,3, Hochschule Fulda (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Problemstellung: Die Bedeutung der Grunderwerbsteuer in Zusammenhang mit Unternehmensumstrukturierungen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dies ist insbesondere auf folgende Tatsachen zuruckzufuhren. Durch das Umwandlungssteuergesetz 1995 und die Neufassung des 8b Abs. 2 KStG sind einerseits die Moglichkeiten der Unternehmensumstrukturierungen ohne zusatzliche ertragssteuerliche Belastung erheblich erweitert worden. Andererseits hat die Belastung von Umstrukturierungen durch die Grunderwerbsteuer deutlich zugenommen. Verantwortlich hierfur sind im Wesentlichen die durch das Jahressteuergesetz 1997 und durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingefuhrten Verscharfungen. Im Einzelnen sind dies die Anhebung des Steuersatzes von 2 v.H. auf 3,5 v.H., die Anbindung der Bemessungsgrundlage an die Grundbesitzwerte des 138 Abs. 2 oder 3 BewG in bestimmten Fallen und die Einfuhrung eines zusatzlichen Ersatztatbestands in 1 Abs. 2a GrEStG, sowie die Absenkung der Grunderwerbsteuer auslosenden Beteiligungshohe i.S.d. 1 Abs. 3 GrEStG von 100 v.H. auf 95 v.H.. Aufgrund der geringeren ertragsteuerlichen Belastung bei gleichzeitig gestiegener grunderwerbsteuerlicher Belastung konnen grunderwerbsteuerliche Aspekte bei der Planung von Umstrukturierungen in den Vordergrund treten oder diese im Einzelfall sogar verhindern. Ziel dieser Arbeit ist es, die aus Grundung und Umstrukturierungen resultierenden grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen strukturiert darzustellen und im Anschluss daran Moglichkeiten aufzuzeigen, wie grunderwerbsteuerliche Belastungen vermieden werden konnen. Dabei ist in die Untersuchungen mit einzubeziehen, dass das Grunderwerbsteuerrecht Kapitalgesellschaften anders behandelt als Personengesellschaften. Dies wird insbesondere anhand der Vergunstigungsvorschriften nach den 5 u