C. L. Fischer wurde fast genau 80 Jahre nach F. G. Nagelmann fast im schönen Westfalen geboren, durfte als schwere Geburt dort aber nicht das Licht der Welt erblicken. In seinem juristischen Streben eifrig, naturgemäß eher mit einem Schwerpunkt in dem Recht der Fischerei, ist er dennoch nicht ganz so erfolglos wie der große Nagelmann geblieben. Da an die Stelle einer Gedächtnisschrift also möglicherweise eine Autobiografie wird treten müssen, ist rechtzeitige Übung im schriftstellerischen Schaffen angezeigt. Der geneigte Leser wird ihn hoffentlich dabei unterstützen.