ISBN-13: 9783428093465 / Niemiecki / Miękka / 1999
ISBN-13: 9783428093465 / Niemiecki / Miękka / 1999
Wenn die Glocken und das Glockengeläut auch seit alters her im öffentlichen Leben präsent sind, so ist ihr Gebrauch in den letzten Jahrzehnten doch vermehrt Gegenstand allgemeiner Kritik und gerichtlicher Auseinandersetzungen geworden. Die "Sprache der Glocken" hat ihre Selbstverständlichkeit verloren. Das Glockenrecht wird als "skurriler Randbereich" des Staatskirchenrechts empfunden.Es zeigt sich jedoch, daß die Außerachtlassung von historischem Entstehungszusammenhang und theologischer Bedeutung des Glockengeläuts zu problematischen rechtlichen Beurteilungen des Glockengebrauchs führen kann, die dem durchaus komplexen System seiner Symbolik nicht gerecht werden. Solche Unsicherheiten manifestieren sich beispielsweise in der ebenso fragwürdigen wie juristisch anerkannten Unterscheidung von liturgischem Glockenläuten und (vermeintlich) nichtsakralem Zeitschlagen.Ziel der Untersuchung ist es aus diesem Grunde, die Herausbildung des Glockenrechts im einzelnen zu dokumentieren und vor dem Hintergrund der zahlreichen einschlägigen Gerichtsentscheidungen in Glockenangelegenheiten eine Bestandsaufnahme und Analyse der heutigen verfassungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Beurteilung zu leisten. Neben einer Darstellung der liturgischen, kulturgeschichtlichen, kirchenrechtlichen und religionsverfassungsrechtlichen Aspekte des Glockengebrauchs auf der Basis der jeweiligen geschichtlichen Entwicklung gilt der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung des Glockengebrauchs besondere Aufmerksamkeit. Hierbei ermöglicht sowohl die (umstrittene) Unterscheidung zwischen Erheblichkeit und Zumutbarkeit nach §§ 3, 22 BImSchG als auch die immissionsschutzrechtliche Anerkennung partieller Vorrangrelationen für bestimmte Anlagentypen, eine dem Glockengebrauch zugute kommende dogmatische Einordnung.Wenn auch das "Lesen von Tönen" (A. Corbin) schwierig geworden ist, so gewährleistet die Rechtsordnung nach wie vor den Gebrauch von Kirchenglocken und erweist sich insofern