ISBN-13: 9783638709446 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 110 str.
ISBN-13: 9783638709446 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 110 str.
Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritaten, Minoritaten, Note: 1,0, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster (Institut fur Soziologie), 80+14Online Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage nach der Vereinbarkeit der Menschenrechte mit verschiedenen kulturellen Traditionen. Dabei wird nicht auf eine bestimmte Region bezug genommen sondern verschiedene Bespiele angefuhrt. Die Arbeit ist rein theoretisch und analysiert verschiedene universalistische und kulturrelativistische Begrundungsansatze. Im Fazit wird auf die Moglichkeit und Gestaltung eines interkulturellen Dialogs eingegangen., Abstract: Die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte und die darauf aufbauenden Konventionen unterstreichen die universelle Gultigkeit, Unverauerlichkeit, Naturlichkeit und Untrennbarkeit der Menschenrechte. Die Theorie der Universalitat des Menschenrechtskonzepts wird von den Vereinten Nationen sowie von vielen Regierungen und Nichtregierungsorganisationen unterstutzt; dennoch ist sie nicht unumstritten: Die These des Kulturrelativismus betrachtet das Menschenrechtskonzept der Vereinten Nationen als Wertekonstrukt, das in einem bestimmten Kulturkreis verankert ist, und verneint die Legitimation einer Universalisierung dieses Konstruktes. In diesem Zusammenhang wird der UNO und besonders den westlichen Staaten unterstellt, dass sie mit der Idee der Menschenrechte eine Art Werteimperialismus betreiben, um eigene politische Machtanspruche zu sichern. Dieser Einspruch wird wiederum kritisiert mit dem Argument, dass der Kulturrelativismus die Politik repressiver Regime begunstige und von deren Menschenrechtsverletzungen ablenken wolle. Die zentrale Fragestellung der Arbeit lautet daher: Inwieweit ist das Konzept der Menschenrechte mit davon abweichenden kulturellen Traditionen vereinbar? Kann oder darf es Subjekt der Modifizierung sein, um sich einzelnen kulturelle