ISBN-13: 9783409133777 / Niemiecki / Miękka / 1990 / 444 str.
Die Zulassigkeit der Durchbrechung des Realisationsprinzips bei langfristiger Ferti- gung wird in der Literatur und Praxis seit Jahrzehnten kontrovers erortert. Zum Akti- engesetz 1965 wurde im Schrifttum unter Hinweis auf den von der Generalnorm ver- langten Einblick in die Ertragslage ein Wahlrecht fOr Teilgewinnrealisierungen ange- nommen. Aber auch ein Wertansatz auf Basis lediglich der Teilkosten wurde uberwie- gend fOr zulassig gehalten. Die unterschiedlichen Auffassungen zur Bedeutung der Generalnorm im Hinblick auf die Wahl der Bewertungsmethode und zur Zulassigkeit einer Durchbrechung des Realisationsprinzips hatten durch die Umsetzung der 4. EG- Richtlinie (Bilanzrichtlinie) angenahert werden konnen; denn die in Art. 2 Abs. 5 dieser Richtlinie niedergelegte Pflicht, in Ausnahmefallen von den Einzelvorschriften abzu- weichen, um dem in Art. 2 Abs. 3 verankerten Einblicksgebot der Generalnorm zu entsprechen, als deren wichtigster Anwendungsfall in der Literatur gerade die langfri- stige Fertigung genannt wird, hatte die Losung der bisher strittigen Fragen erlaubt. Leider hat der deutsche Gesetzgeber besagte Bestimmung nicht ausdrucklich umge- setzt. Die Begrundungen dazu und zur Bedeutung der Generalnorm sind in den Ge- setzesmaterialien widerspruchlich. Eine Foige davon ist, daB in der Literatur unter- schiedliche Auffassungen daruber bestehen, ob Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie in die gel- tenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches umgesetzt wurde und welche Konsequenzen sich daraus fOr die Rechnungslegung der Kapitalgesell- schaften ergeben. Bei der Auslegung und LuckenfOliung von Rechnungslegungsvorschriften wird in der betriebswirtschaftlichen Literatur die Bedeutung von Richtlinien, hier speziell der Bi- lanzrichtlinie, vielfach noch gar nicht oder nicht hinreichend erkannt.