ISBN-13: 9783838678559 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 76 str.
ISBN-13: 9783838678559 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 76 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: Fur die Ubertragung von Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteil existieren zahlreiche Gestaltungsmoglichkeiten. Innerhalb der Familie kann das Unternehmen zum einen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge entweder vollstandig oder sukzessive z.B. durch eine Aufnahme des Nachfolgers in das Unternehmen und eine spatere Ubertragung des Anteils des Seniors erfolgen. Die Ubertragung kann entweder ohne Gegenleistung erfolgen oder es kann eine Gegenleistung vereinbart werden. Hierbei ist eine Gegenleistung in Form einer Zeitrente oder einer Einmalzahlung wie z.B. Abstands- oder Abfindungszahlung als Entgelt zu qualifizieren, wohingegen eine Ubertragung gegen Leibrentenzahlung einkommenssteuerlich als unentgeltlich behandelt wird. Diese Ungleichbehandlung eroffnet dem Steuerpflichtigen eine Vielzahl von Gestaltungsmoglichkeiten, die jeweils fur den Einzelfall optimiert werden mussen. Zum anderen kommt innerhalb der Familie eine Ubertragung im Todesfall in Frage. Hierbei kann das Unternehmen z.B. im Rahmen einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf den Nachfolger ubertragen werden oder der Nachfolger wird zum Alleinerben eingesetzt mit der Verpflichtung, vermachtnisweise Leistungen an die anderen Erbberechtigten zu erbringen. Auch hier behandelt das Steuerrecht die unterschiedlichen Gestaltungen nicht einheitlich. So kann eine Ausgleichszahlung im Rahmen der Erbauseinandersetzung zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zu Anschaffungskosten beim Nachfolger und zu einem einkommensteuerpflichtigen Verauerungsgewinn beim weichenden Erben fuhren, was bei einer vermachtnisweisen Zuwendung nicht der Fall ist. Sofern innerhalb der Familie kein Nachfolger in Frage kommt, bietet sich eine vollentgeltliche Verauerung an einen Fremden an. Die Verauerung kann gegen Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Zahlungen z.B. in Form von Raten oder Renten erfolgen. Dem Verauerer werden hierbei unter bestimmten Vorraussetzungen, wie z.B. der Vo