ISBN-13: 9783638931090 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 24 str.
ISBN-13: 9783638931090 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: gut, Freie Universitat Berlin, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA I. Fruhformen der Freiheitsentziehung 1. Altertum Die Ansatze des Gefangniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primar zur Aufbewahrung des Taters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschadlichmachung des Taters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequalt wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefangnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefangnisse gebaut wurden (z.B. das Kolner Petersloch, das Nurnberger Lochgefangnis). 2. Spatantike und Mittelalter Die Zeit der Spatantike und des Mittelalters war gepragt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen. a. Kirchlicher Strafvollzug In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Westromischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben mussen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters fur ihren eigenen