"... 2013 konnte Dezza seine Erkenntnisse in einer Monographie zusammenstellen, die als kurzes Lehrbuch "Lezioni di storia del processo penale" konzipiert wurde. Thomas Vormbaum hat dieses Werk jetzt in deutscher Sprache herausgebracht. Es ist immer ein Glücksfall, wenn der Spezialist einer Materie seine Erkenntnisse in einem Werk verdichten kann und so den Zugang zu dieser Materie erleichtert. ... Eine weitere Stärke dieser Darstellung ist Dezzas rechtsvergleichendes Interesse ..." (Mathias Schmoeckel, in: Zeitschrift der Savigny-Gesellschaft für Rechtsgeschichte, Jg. 106, 2020)
„Interest reipublicae ne crimina remaneant impunita“.- Die Ausbreitung des inquisitorischen Modells.- Das konsolidierte System bei Julius Clarus.- Pour pourvoir au bien de notre justice.- Die Constitutio Criminalis Carolina.- Die gesetzliche Konsolidierung des inquisitorischen Modells im übrigen Europa und in Italien.- Praxis und Lehrtradition in Italien vom 16. bis zum 18. Jahrhundert.- Die europäische Strafrechtswissenschaft im 15. bis 18. Jahrhundert und die Reaktionen in der Lehre auf das inquisitorische System.- Vorschläge und Debatten im Zeitalter des naturrechtlichen Rationalismus: Anton Matthaeus und Christian Thomasius.- Anklage und Inquisition in der Lehre der Aufklärungsepoche.- Konkrete Reformen, theoretische Konstruktionen und operative Vorschläge an der Schwelle zum Kodifikationszeitalter.
Ettore Dezza is Professor at University of Pavia, Italy
Thomas Vormbaum is Professor at FernUniversität in Hagen, Germany
Das Buch schildert die Grundzüge der Entwicklung des Strafprozessrechts in Wissenschaft und Gesetzgebung der Frühen Neuzeit. Ausgehend von der Entstehung der Strafprozesswissenschaft im spätmittelalterlichen Oberitalien verfolgt es die Entwicklung bis an die Schwelle zum Kodifikationszeitalter. Aus einer Vorlesung hervorgegangen, bietet es eine anschauliche Darstellung des allmählichen Vordringens inquisitorischer Strukturen vor allem in Italien, Frankreich und Deutschland im Zusammenspiel der Wissenschaft mit Gerichtspraxis und Gesetzgebung der erstarkenden absolutistischen Territorialstaaten. Gegen diese Strukturen und ihre Missstände (vor allem die gerichtliche Folter und generell die ohnmächtige Position des Beschuldigten) richtet sich die Kritik der Humanisten, der Vertreter des Natur- und Vernunftrechts und der Aufklärer. Als einer der führenden Rechtshistoriker Italiens kann der Verfasser insbesondere die Bedeutung der für ganz Kontinentaleuropa bedeutsamen italienischen Entwicklung aus intimer Kenntnis schildern.