ISBN-13: 9783656401490 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 28 str.
ISBN-13: 9783656401490 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1.0, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Juristisches Seminar), Veranstaltung: Profilmodul Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: "Medien spielen in der Geschichte der Menschheit seit jeher eine zentrale Rolle. Der Austausch von Informationen uber Distanz gehort zu den Urbedurfnissen des Menschen." Insbesondere seit dem endgultigen Ubergang Deutschlands zur Demokratie kommt den Medien eine offentliche Aufgabe zu. Folglich bedarf es einer rechtlichen Ausgestaltung der Regeln zum Austausch von Information uber Medien, insbesondere uber die Massenmedien. Das Medienrecht hat dabei eine "Sonderrechtsstellung" Medien sind eigenen rechtlichen Mastaben unterworfen und aufgrund eines offentlichen Informationsinteresses ist den Medien unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Berichterstattung, die in die Rechte Betroffener eingreift gestattet. Das Medienrecht ist als eigenstandiges Rechtsgebiet anzusehen, denn "es beruht auf Prinzipien, Wertungen und Strukturen, die speziell fur die rechtliche Behandlung der Tatigkeit von Medien gelten und die es von anderen Rechtsgebieten unterscheiden." Gleichzeitig handelt es sich bei dem Medienrecht um eine "Querschnittsmaterie" da es Bezuge zum Zivilrecht, Strafrecht und zum Offentlichen Recht aufweist. Diese Arbeit soll einen Uberblick uber die wichtigsten deutschen Rechtsquellen des Medien- und Informationsrechts geben und den Gegenstand und die Bedeutung des Medienrechts in seinen Grundzugen veranschaulichen. Zunachst sollen daher die verfassungsrechtlichen Grundlagen dargestellt werden (I.). Dann soll die Bedeutung des allgemeinen Personlichkeitsrechts als zentrales Mediengrundrecht und fur das Medienzivilrecht, d.h. die wichtigsten zivilrechtlichen Anspruche einer Verletzung des allgemeinen Personlichkeitsrechts, veranschaulicht werden (II.). Im Rahmen des allgemeinen Personlichkeitsrechts soll auch auf das Datens