ISBN-13: 9783836657327 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 106 str.
Mit der FKVO aus dem Jahr 1989 - Revision im Jahr 2004 - erhielt die Kommission erstmals ein effektives Instrument um Formen externen Unternehmenswachstums auf ihre wettbewerblichen Auswirkungen zu prufen. Der Zusammenschlubegriff der FKVO basiert neben der Fusion auf dem Kontrollerwerb, der in der Erlangung eines bestimmenden Einflusses auf die Tatigkeit eines anderen Unternehmens liegt. Erfullen die Zusammenschluparteien bestimmte Umsatzschwellen, hat der Zusammenschlu gemeinschaftsweite Bedeutung. Sind diese beiden Aufgreifkriterien erfullt, fallt die Prufung des Zusammenschlusses in den ausschlielichen Kompetenzbereich der Kommission. Bei der Abgrenzung des Produktmarkts wendet die Kommission das Bedarfsmarktkonzept an und berucksichtigt dabei insbesondere Faktoren wie Verbraucherpraferenzen, Produkteigenschaften, die Preiselastizitat und die Kreuzpreiselastizitat der Nachfrage. Der raumlich relevante Markt wird va unter Berucksichtigung des Kauferverhaltens, der Nachfragemerkmale und der geographischen Verteilung der Marktanteile bestimmt. Von herausragender Bedeutung bei der materiellen Beurteilung von Zusammenschlussen sind weiters auch alle Formen von Marktzutrittsschranken und die Starke potentieller Wettbewerber. Die Prufung wird anhand wettbewerblicher und marktstruktureller Kriterien vorgenommen. In den Vereinigten Staaten von Amerika werden der Sherman Act, der FTC-Act und der Clayton Act zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlussen herangezogen. Besondere Bedenken losen bei den amerikanischen Wettbewerbsbehorden horizontale Zusammenschlusse aus, fur welche eigens Horizontal Merger Guidelines erlassen worden sind. Als besondere Gefahren, die durch den Zusammenschlu ausgelost werden konnen, wird die Tendenz zu koordiniertem Verhalten der Marktteilnehmer gesehen. Auch die Moglichkeit, da ein Unternehmen ohne Absprache mit Wettbewerbern einseitig Preise erhohen oder Kapazitaten senken kann und dadurch den Konsumenten schadet, wird untersucht.