ISBN-13: 9783111076942 / Niemiecki / Twarda / 1840 / 565 str.
ISBN-13: 9783111076942 / Niemiecki / Twarda / 1840 / 565 str.
Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1849 edition. Auszug: ...einzelnen Fall zu erforschen (I). Die Gultigkeit einer Obligation ist abhangig theils von formellen, theils von materiellen Bedingungen. Die formellen Bedingungen werden, weiter unten, in Verbindung mit den bei anderen Rechtsverhaltnissen anwendbaren Formen, erwogen werden, da, wo von der Regel: locus regit actum die Rede seyn wird (s 38). Hier ist fur die materiellen Bedingungen der Gultigkeit das ortliche Recht festzustellen, nach welchem sie beurtheilt werden mussen. Als Regel mussen wir annehmen, dass die Gultigkeit der Obligation abhangt von dem ortlichen Recht, dem die Obligation uberhaupt unterworfen ist (S372); also, je nach Verschiedenheit der Falle, von dem Recht des Erfullungsortes, oder des Entstehungsortes der Obligation, oder des Wohnsitzes des Schuldners. Von dieser Regel aber muss eine Ausnahme behauptet werden in allen Fallen, in welchen ein am Ort der angestellten Klage geltendes Gesetz von streng positiver, zwingender Natur entgegensteht. (K) So 8 272. SsO und die daselbst angefuhrten Schrift steller. (I) So Sovi, i.i a. a. O, besonders p. 494--498, und Wachter a. a. O, Die hier aufgestellte Regel wird denn auch von den meisten Schriftstellern anerkannt, naturlich mit Vorbehalt sehr verschiedener Anwendungen, gegrundet auf die Meinungsverschiedenheiten uber das ortliche Recht der Obligation selbst (m). Diese Ubereinstimmung jedoch beschrankt sich auf den durchgreifenden Gegensatz einer durchaus gultigen oder durchaus ungultigen (nichtigen) Obligation. Zwischen diesen beiden aussersten Fallen finden sich