ISBN-13: 9783656482888 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 34 str.
ISBN-13: 9783656482888 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 34 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Altertum, Note: 2+, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg (Seminar fur Klassische Altertumswissenschaft), Veranstaltung: Stadtisches Leben im Seleukidenreich (3. - 1. Jh. vor Christus), Sprache: Deutsch, Abstract: "Fur Gleiche mu gleiches Recht gelten..." lehrte Aristoteles und beschrieb damit ein Prinzip, das heute in den meisten Staaten nicht nur fur das Leben der Menschen miteinander gilt, sondern auch fur das Verhaltnis der Staaten untereinander. Dank eines verbindlichen Volkerrechts (im Sinne der Charta der Vereinten Nationen) hat dieses Prinzip in unserer Zeit trotz verschiedenster Staatsformen (Demokratie, konstitutioneller Monarchie, 'reiner' Monarchie, kommunistische Republik) bestand und sichert zumindest normativ ein friedliches Zusammenleben. Freiheit, Unabhangigkeit und Autonomie sind dabei, in einer immer starker globalisierten Welt, auch weiterhin emotional aufgeladene Begriffe, die fest im (politischen) Denken der Menschen verankert sind und nicht selten zu propagandistischen Zwecken ausgenutzt werden. Es sollte hierbei nicht verwundern, dass diese Vorstellungen von (auen-) politischer Gleichheit, von Unabhangigkeit, Freiheit und Autonomie ihren Ursprung nicht etwa in der franzosischen Revolution haben, sondern auf die Antike zuruckgehen. Nach dem Tod Alexanders des Groen und dem Zerfall seines Reiches entstand eine Vielzahl von Gemeinwesen unterschiedlicher Form und Auspragung, die miteinander um Macht und Unabhangigkeit rangen. Die klassischen Vorstellungen von Freiheit, Unabhangigkeit und Autonomie pragten dabei jedoch weiterhin das politische Verstandnis vor allem der griechischen Bevolkerung des ehemaligen Alexanderreiches, so dass nicht selten der konigliche Machtanspruch der Diadochen und deren Nachfolger in Konflikt mit den Unabhangigkeitsbestrebungen griechischer Poleis gerieten. Von einem verbindlich geregelten Volkerrecht konnte in dieser Zeit keine Rede se