ISBN-13: 9783638673389 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1,0, Universitat Hamburg (Kirchen- und Dogmengeschichte), Veranstaltung: Proseminar "Regula Benedicti," 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Kap. 28 der Regula Benedicti nehmen die Sanktionen fur Monche, die gegen die Klosterregel verstoen haben, eine bisher kaum beachtete Wendung: Wenn alle Strafen nichts nutzen, um den Monch zur Besserung zu bewegen, soll fur ihn gebetet werden, damit der allmachtige Gott die Besserung wirkt. Erst wenn das nichts nutzt, soll der Monch ausgeschlossen werden. Die vorliegende Untersuchung fragt nach den kirchen- und theologiegeschichtlichen Hintergrunden dieser Wendung. Das theologische Interesse liegt dabei auf den beiden Fragen, warum der zu Bessernde erst Zuchtigungen uber sich ergehen lassen muss, wenn Gebet doch besser wirkt, und warum es bei Gottes Allmacht nach Benedicts Ansicht offenbar dennoch moglich ist, dass das Gebet nichts nutzt. Die Arbeit kommt zu dem Zwischenergebnis, dass erst Klosterregeln im 6. Jahrhundert das Gebet im Zusammenhang mit Sanktionen erwahnen, die Verantwortung fur die Besserung oder den Ausschluss in den alteren Regeln des 4. Jahrhunderts noch ganz beim Menschen liegt. Sie kommt zu dem Schlluss, dass die Problematik des Verhaltnisses von gottlichem und menschlichem Handeln im 6. Jahrhundert bereits deutlicher bewusst war. Dieses Thema wurde im 5. Jahrhundert im groeren Rahmen im pelagianischen Streit verhandelt. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Positionen dieses Streits und ihre Anwendung auf das Klosterleben erlauben es, die These zu wagen: Benedict hat wahrscheinlich unbewusst die augustinische Pradestinationslehre auf den Mikrokosmos des Klosters ubertragen. Wichtiger als dogmatische Schlussigkeit war ihm jedoch, bei einer praktikablen Ordnung des Klosterlebens gleichzeitig dem Verdacht des Pelagianismus zu entgehen. Das ist ihm mit Kap. 28. der Regu