ISBN-13: 9783638663878 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 34 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitat Paderborn (Lehrstuhl fur internes und externes Rechnungswesen), 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kreditinstitute nehmen aufgrund ihrer groen volkswirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Art der Geschaftstatigkeit eine besondere Stellung ein und haben deshalb spezielle, zum Teil von anderen Branchen unterschiedliche, handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften zu beachten. Die vorliegende Seminararbeit beschaftigt sich mit der Forderungsbilanzierung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nach dem deutschen Handelsrecht. Durchschnittlich ca. 74 % der Aktiva deutscher Kreditinstitute besteht aus Forderungen. Dementsprechend kommt der Forderungsbilanzierung von Kreditinstituten ein hohes Gewicht zu. Das Verstandnis des Zustandekommens der Art und Hohe des Forderungsausweises von Kreditinstituten ist nicht nur fur das rechnungslegende Kreditinstitut wichtig, sondern auch fur jeden externen Leser von Bankbilanzen unumganglich. Zur Erschlieung des Themas werden in Kapitel 2 zunachst die Forderungen von Kreditinstituten charakterisiert, gegenuber Wertpapieren abgegrenzt und der Bilanzausweis angefuhrt. In Kapitel 3, das den Hauptteil dieser Arbeit darstellt, wird die Erst- und Folgebewertung von Forderungen detailliert abgebildet. Dabei werden auch zwei ausgewahlte Sonderfragen der Forderungsbilanzierung erlautert. In Kapitel 4 werden schlielich noch bilanzpolitische Gestaltungsspielraume im Bereich der Forderungsbewertung aufgezeigt. Durch die 6. KWG-Novelle hat das KWG auch fur Finanzdienstleistungsinstitute Gultigkeit erlangt ( 1 Abs. 1a KWG). Neben dem KWG mussten in diesem Zusammenhang auch eine Reihe anderer gesetzlicher Bestimmungen geandert werden, so auch der Abschnitt "Erganzende Vorschriften fur Kreditinstitute" des HGB und die "Verordnung uber die Rechnungslegung der Kreditinstitute (kurz: RechKredV)"