ISBN-13: 9783640398058 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 56 str.
ISBN-13: 9783640398058 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europaische Union, Note: 1,7, Universitat Hamburg, Veranstaltung: Gender Policy in EU und Volkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europaische Union ist zuallererst eine Wertegemeinschaft, in der die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung zu den Werten gehoren, denen "grote Wertschatzung entgegengebracht wird. Das Grundprinzip - und somit auch die Tatigkeitsbereiche - der Gemeinschaft ist, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Mannern und Frauen zu fordern (Art. 3 Abs. 2 EG). Da Werte das Rechtssystem pragen, gibt es eine Reihe von Diskriminierungsverboten im Europaischen Recht. Bereits Mitte der achtziger Jahre war der Kampf gegen Diskriminierung, insbesondere die Bekampfung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Thema auf europaischer Ebene. Die Gemeinschaft hatte jedoch lediglich Kompetenzen in Form von Erklarungen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Daher wurden, insbesondere vom Parlament, bindende Manahmen gefordert. Mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 wurde dann Art. 13 EGV ins europaische Primarrecht eingefugt, der den gemeinsamen Willen ausdruckt, Diskriminierungen aufgrund anderer Faktoren (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung) zu bekampfen, also nicht nur Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Somit gab es erstmals die Moglichkeit ohne Bindung an Vorgaben auf europaischer Ebene Rechtsvorschriften (Verordnungen und Richtlinien) mit dem Ziel der Bekampfung von Diskriminierung wegen Be-hinderung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu erlassen. Die Anti-Diskriminierungsrichtlinien, welche als Grundlage fur die Diskriminierungsverbote im nationalen Recht in einzelnen europaischen Staaten dienen und auf die im Folgenden naher eingegangen w