ISBN-13: 9783638702065 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 64 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Universitat Hamburg (Seminar fur Finanz- und Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Basis des europaischen Steuerrechts ist der Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft v. 25.3.1957 (EG-Vertrag), zuletzt reformiert durch den am 7.2.1992 in Maastricht unterzeichneten Vertrag uber die Europaische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag von Amsterdam v. 2.10.1997 (EG). Durch die Vorgaben des EG soll eine Angleichung des Steuerrechts innerhalb der "Europaischen Gemeinschaft" (EG) erreicht werden, ohne dass die EG durch eine eigene Steuergesetzgebungskompetenz auf das nationale Steuerrecht Einfluss nehmen kann, da es an der nach dem Prinzip der begrenzten Einzelzustandigkeit (Art. 5 EG) erforderlichen vertraglichen Ermachtigung fehlt. Den im EG niedergelegten, aber auch die auf dem EG basierenden ungeschriebenen Rechtsgrundsatze (Primarrecht), sowie die von den EU-Organen geschaffenen Verordnungen und Richtlinien (Sekundar-recht) kommt als supranationalem Recht Vorrang vor nationalen Rechtsnormen zu. Die Arbeit stellt zunachst den europarechtlichen Einfluss auf die nationale Steuergesetzgesetzgebung dar. Im Anschluss hieran werden die wesentlichen Entscheidungen des EuGH im Bereich der direkten Steuern kurz dargestellt und im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das nationale Steuerrecht analysiert. Hierbei werden verschiedene Schwerpunkte der beurteilten Entscheidungen gesetzt. Diese befassen sich unter anderem mit dem Weg- und Zuzug naturlicher Personen und Gesellschaften, der Diskriminierung grenzuberschreitender Beteiligungen und der grenzuberschreitenden Verlustverrechnung. Die Ausfuhrungen eines jeden Entscheidungskomplexes werden in einem abschlieenden Fazit in Zusammenhang zum nationalen Steuerrecht gesetzt und kritisch reflektiert.