ISBN-13: 9783640310531 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 84 str.
ISBN-13: 9783640310531 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 84 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,1, Hochschule Ravensburg-Weingarten, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zum Teil auerst schwierigen Lebenssituationen von Jugendlichen in einer Heimsituation machen die Notwendigkeit deutlich, Wirkungen von Jugendhilfemanahmen zu uberprufen, um sie optimieren zu konnen. "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Forderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfahigen Personlichkeit" (1 Abs.1 SGB VIII). Sobald die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eines jungen Menschen dieses im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bestimmte Recht nicht ausreichend ermoglichen konnen, ist es Aufgabe des Staates, in Form von erzieherischen Hilfen hier unterstutzend zu wirken. Den umfassendsten Eingriff in die Lebenssituation von Eltern und Kindern stellen die stationaren Hilfen zur Erziehung nach Paragraf 34 des KJHG dar. Diese Hilfen sind sehr kostenintensiv, auch im Vergleich mit ambulanten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig werden laut Jugendhilfe-Effekte-Studie (SCHMIDT et al.2002) mehr als ein Viertel dieser Hilfen vorzeitig abgebrochen. Hier stellt sich die Frage sowohl nach der Effektivitat stationarer Erziehungshilfe als auch nach passgenauen Hilfezuweisungen und somit auch die Frage nach einer wirkungsorientierten und evaluationsbasierten Gestaltung von Hilfen. "Denn eine Manahme, die nicht wirksam ist, ist - unabhangig davon, wie viel sie kostet - eine teure Manahme. Dabei geht es(. . .) auch um die Zeit, die Arbeitskraft und das Engagement in der Regel gut ausgebildeter, kompetenter Professioneller" (SCHRODTER; ZIEGLER 2007: 5). Wenn man als ubergreifendes Ziel der Jugendhilfe benennt die "Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfahigkeit" eines jungen Menschen, so lasst dies immer noch - je nach Perspektive - unterschiedliche Auffassungen von Erfolg einer Manahme zu. Mehrere Studien mit unterschiedlichen Ansatz