ISBN-13: 9783638933650 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 122 str.
ISBN-13: 9783638933650 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 122 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universitat Hamburg (IIFS-Institut fur Auslandisches und Internationales Steuerwesen), 189 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Steuerrecht beeinflusst jede wirtschaftliche Betatigung. Steuern stellen die grote Abgabenlast fur Unternehmen dar, deren Senkung eine permanente Herausforderung fur das Management und die Beraterschaft bildet. Die immer haufigeren Anderungen in der Steuergesetzgebung und die unverandert ansteigende weltweite unternehmerische Betatigung bringen eine erhohte Komplexitat mit sich. Das internationale Steuerrecht ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Zielvorstellungen des Gesetzgebers und dadurch hervorgerufene Zielkonflikte. Ein global agierender Konzern braucht ein Zielsystem der Konzernsteuerplanung. Die aussagefahige Abbildung der Steuerbelastung in der Rechnungslegung der Unternehmen erlangt zunehmend an Bedeutung, denn von den Kapitalmarktteilnehmern werden hohere Informationsbedurfnisse hinsichtlich der aktuellen und zukunftigen steuerlichen Situation der Konzerne geauert. Die Standardsetter der internationalen Rechnungslegung haben entsprechend reagiert und insbesondere die Bilanzierung latenter Steuern kodifiziert. Deren Umsetzung erweist sich fur die Unternehmen als auerst anspruchsvoll und ressourcentrachtig. So sind Fehler bei der Ermittlung der latenten Steuern in den USA ein wesentlicher Grund fur die ruckwirkende Anderung von Jahresabschlussen. In der EU borsennotierte Konzerne mussen seit 2005 ihre Abschlusse nach den IFRS erstellen und veroffentlichen. Die IFRS enthullen mehr als das HGB und schaffen es besser, angemessene Informationen uber den Konzern zu geben. Allerdings gelingt es derzeit kaum einem deutschen Unternehmen, fehlerfreie IFRS-Abschlusse aufzustellen und den ausfuhrlich geforderten Anhangsangaben zu genugen. Hierfur durften die Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern