ISBN-13: 9783640551675 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 124 str.
ISBN-13: 9783640551675 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 124 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Oftmals fallt es der alteren Generation sehr schwer, sich bereits zu Lebzeiten von ihrem Vermogen zu trennen. Diese Entscheidung wird ihnen erheblich erleichtert, indem man ihnen ein lebenslanges Niebrauchrecht an den Vermogensgegenstanden einraumt, die sie nun auf die nachfolgende Generation ubertragen sollen. Nach dem Eigentum oder der Vollrechtsinhaberschaft ist der Niebrauch die umfassendste Berechtigung an einer Sache, einem Recht oder an einer Vermogensmasse. Damit sichert sich der Schenker eine ausreichende Altersversorgung und gibt gleichzeitig durch die Umschichtung des Vermogens Verantwortung und Verpflichtungen an die potenziellen Empfanger ab, wie sie z.B. durch die Verwaltung eines Mietwohngrundstuckes oder durch die Fuhrung eines Unternehmens entstehen konnen. Gerade bei mittelstandischen Familienunternehmen ist der weitere Erfolg, in manchen Fallen sogar die Existenz des Unternehmens davon abhangig, ob der Betrieb personell vorausschauend ubertragen wurde. Mit dem Instrument des Niebrauchs bietet sich dem Ubertragenden die Moglichkeit, seine Nachfolger nach und nach mit den Aufgaben der Unternehmensfuhrung vertraut zu machen und somit einen lang anhaltenden Erfolg zu gewahrleisten. Die fruhzeitige Schenkung unter Lebenden bietet aber auch groe steuerliche Vorteile. Zum einen sichert man sich trotz der Zuruckbehaltung der Einkunfte durch die Ubertragung die Anwendung des Steuerrechts in der heute geltenden Fassung (niedrige Steuerwerte bei Immobilienvermogen, Freibetrage und Bewertungsabschlag des 13 a ErbStG). Zum anderen erhalt man die Chance, die Freibetrage des 14 ErbStG, welche im Zehnjahreszyklus gewahrt werden, mehrfach auszunutzen. Die nachstehenden Ausfuhrungen sollen zuerst den Sinn und Zweck der vorweggenommenen Erbfolge und die Verein