ISBN-13: 9783838636139 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 106 str.
ISBN-13: 9783838636139 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 106 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: In den kommenden Jahren wird das von der ersten Nachkriegsgeneration erworbene Vermogen auf Kinder und Enkelkinder ubertragen werden. Fur alle diese Vermogensubertragungen sind die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes zu beachten. So ist in den letzten Jahren ein nachhaltiger Anstieg des Erbschaftsteueraufkommens in den alten Bundeslandern zu verzeichnen. Von 1975 bis 1990 hat sich das Volumen von 530 auf 3.022 Mio. DM nahezu versechsfacht. Mit einem prognostizierten Erbschaftsteueraufkommen bis zu 300 Mrd. DM wird in den nachsten 10 bis 15 Jahren das seit 1945 erarbeitete Vermogen auf die nachste Generation ubertragen." Der Generationswechsel erstreckt sich dabei in den nachsten zehn Jahren auch auf etwa 700.000 Unternehmensubertragungen. Gerade fur mittelstandische Unternehmen und insbesondere fur traditionelle Familienbetriebe kann die Unternehmensnachfolge zu einem existentiellen Problem werden. Es geht in erster Linie um die Erhaltung des Unternehmens fur die nachste Generation. Hierfur ist sowohl die Auswahl geeigneter Unternehmensnachfolger sowie die Erhaltung des Produktivvermogens unter dem Gesichtspunkt der Liquiditatsschonung erforderlich. Die Erbschaftsteuerbelastung stellt bei der Ubertragung auf den Unternehmensnachfolger in vielen Fallen ein erhebliches finanzielles Hindernis dar. Im Extremfall kann ein unerwarteter, ungeplanter Zugriff die Verauerung und somit die Aufgabe des Unternehmens erforderlich machen, denn die Erbschaftsteuer entsteht unabhangig davon, ob dem Erwerber liquide Mittel zur Verfugung stehen oder nicht. Zur Sicherung und Starkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland hat sich auch der Gesetzgeber mit den steuerlichen Rahmenbedingungen fur einen gesicherten Fortbestand der Unternehmungen beschaftigt. So wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Vergunstigungen fur die Ubertragung von Betriebsvermogen in das Erbschaftsteuergesetz aufgenommen. Der Mittelstandsbeirat hebt in diesem Zusammenhang h