ISBN-13: 9783668008977 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 92 str.
ISBN-13: 9783668008977 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 92 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Entwicklungspolitik, Note: 1,3, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nurnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Oktober 2014 kam es im westafrikanischen Burkina Faso zu der militarischen Entmachtung des bis zu diesem Zeitpunkt amtierenden Prasidenten Blaise Compaore. Dem Umsturz ging eine geplante Verfassungsanderung voraus, welche Compaore, bereits seit 1987 an der Macht, eine weitere funfte Amtszeit ermoglicht hatte. Auf die geplante Verfassungsanderung folgten Grodemonstrationen in Ouagadougou, der Hauptstadt Burkina Fasos - die Medien berichteten davon. Ende Oktober war es dann soweit: Compaore wurde nach jahrzehntelanger Amtszeit durch das Militar entmachtet. Im Anschluss daran wurden in Opposition und Bevolkerung Stimmen nach einem -schwarzen Fruhling-, angelehnt an den Regierungsumsturz in Agypten im Dezember 2010 und dem daraus entstandenen -arabischen Fruhling- laut. Der nach dem Regierungsumsturz entbrannte Machtkampf um die Fuhrung des Landes ist nun mittlerweile entschieden: Medienberichten zufolge, stellt sich die Armee des Landes hinter den Offizier Isaac Zida, welcher nun die Fuhrung der Ubergangsregierung bis zu den Neuwahlen ubernehmen soll. Zwar wurde durch die Armee der Bevolkerung bereits eine schnelle Ansetzung von Neuwahlen angekundigt, dennoch bleibt abzuwarten, ob der zugesicherte -friedliche, demokratische Ubergang- tatsachlich stattfindet und in welche Richtung sich Burkina Faso v.a. im Hinblick auf wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Faktoren entwickeln wird. Die aktuellsten Informationen stammen ungefahr aus der Zeit Oktober/November 2014. Selbst das Auswartige Amt hat derzeit keine naheren Informationen uber die weitere Entwicklung in Burkina Faso. Burkina Faso gilt als eines der armsten Lander der Welt. Im Human Development Index 2014 war der Staat, welcher seit seiner Unabhangigkeitserklarung von der franzosischen Kolonialmacht im August 1