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Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Es bringt auch für Energieausweise viele Neuerungen. Das Praxisbuch geht detailliert darauf ein, z.B.:
Ausstellungsberechtigung: Das Gesetz regelt, wer Energieausweise für Neubauten und bei Änderungen im Baubestand ausstellt. Bisher bestimmte dies das Baurecht des Bundeslandes.
Energieausweismuster: Die EnEV regelte die Darstellung der Energieausweise in ihren Anlagen. Das GEG lagert die Muster aus. So können sie auch späteren Versionen des Gesetzes dienen.
Gebäudeangaben: Im Energieausweis dokumentiert die Treibhausgasemission zusätzlich die Klimafreundlichkeit. Aussteller geben auch die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen und Termine für die Überprüfung an.
Immobilienmakler: Sie legen den Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung den Interessenten vor und übergeben ihn nach Vertragsabschluss. Zudem veröffentlichen Sie in ihren Anzeigen die verpflichtenden Angaben aus dem Energieausweis.
Bußgeld und Kontrolle: Aussteller müssen vorsichtig mit den Eingabedaten sein. Das Gesetz regelt, was als ordnungswidrig gilt, und bestimmt die Höhe der Bußgelder.
Klar und verständlich: Was schreibt das GEG grundsätzlich und insbesondere zum Energieausweis vor? Wie begründet der Bund die Neuerungen und Änderungen?
Praxisnah und übersichtlich: Was Aussteller, Eigentümer und Vertreter der Immobilienwirtschaft zum Energieausweis nach GEG 2020 wissen sollten.
Zielgruppengenau: Je nach Perspektive erfahren die Leser, worauf sie insbesondere achten müssen, welche Probleme sich ergeben könnten und welche Neuerungen und Änderungen speziell für sie relevant sind.