ISBN-13: 9783531111827 / Niemiecki / Miękka / 1973 / 314 str.
1. Die Lehre vom Widerstandsrecht Die Theorie der Revolution ist ein verhaltnismaig spates Produkt der Neuzeit, obwohl es Aquivalente in der politischen Theorie seit den Grie- chen gab. Das Wort revolutio tauchte bereits in der Spatantike auf, hatte aber bis an die Wende der Neuzeit uberwiegend einen naturwis- senschaftlichen, genauer physiko-politischen Sinn (Rosenstock-Huessy). Am bekanntesten wurde der Begriff durch das Werk von Nikolaus Ko- pernikus De revolutionibus orbium coelestium (1543). In der politischen Theorie der Antike sprach man uberwiegend von Aufstand (stasis). Aqui- valente moderner Revolutionstheorie fanden sich vor allem unter zwei Formen: 1. In der Lehre vom Verfassungswandel 2. In der Lehre vom Widerstandsrecht a) Lehre vom Verfassungswandel Die Idee des Kreislaufs von Verfassungen, und die standige Entartungs- gefahr guter Verfassungen lie die Revolutionstheorie bei Aristoteles weniger zu einer detaillierten Untersuchung der Grunde fur Aufstande werden, als zu Handweisungen fur die Herrschenden, wie Aufstande zu vermeiden seien. Als Grunde fur Aufstande (Politik 1302a) nennt Aristo- teies vor allem zwei: Unterprivilegierte konnen sich emporen, um Gleich- berechtigung zu erlangen, Eliten hingegen, um eine Mehrberechtigung, von der sie glauben, da sie ihnen zusteht, zu erlangen oder wiederherzustel- len. okonomische Motive spielen eine Rolle, sind aber vor allem bei den Eliten nach Aristoteles nicht die entscheidenden. Die Unterprivilegierten nehmen nicht selten Ungleichheit des Besitzes zum Anla des Aufruhrs, die besseren Manner hingegen tun es uberwiegend wegen politischer Ehren (Politik 1266b). Als Strategie zur Vermeidung von Rebellionen empfahl Aristoteies vor allem: 1.