ISBN-13: 9783638721028 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 58 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,5, Berufsakademie Sachsen in Dresden (Staatliche Studienakademie Dresden), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhalt: Sobald der Steuerpflichtige eine Steuerbilanz beim Finanzamt eingereicht hat, ist er an diese gebunden, das heit (d.h.) sie dient als Besteuerungsgrundlage. Diese Bindung erstreckt sich auf die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Wirtschaftsgutern in die Bilanz und ihre Bewertung. Eine "Anderung" der eingereichten Bilanz ist nur unter den in 4 Absatz (Abs.) 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bezeichneten Voraussetzungen moglich, und dies auch nur bei Steuerpflichtigen die ihren Gewinn durch Betriebsvermogensvergleich ( 4 Abs. 1 EStG) ermitteln. Dabei ist zu unterscheiden zwischen "Bilanzberichtigung" und "Bilanzanderung." In der Vorschrift des 4 Abs.2 EStG wird nur von einer Anderung gesprochen. Jedoch hat es sich im steuerrechtlichen Sprachgebrauch durchgesetzt, da bei einer Anderung im Sinne des Satzes 1 von Bilanzberichtigung und im Sinne des Satzes 2 von Bilanzanderung gesprochen wird. Wahrend es sich bei der Berichtigung um die Beseitigung von Fehlern handelt, ist fur eine Anderung keine zwingende Voraussetzung notwendig. In den nachfolgenden Ausfuhrungen mochte ich auf die Problematik eingehen, wann eine Bilanzberichtigung moglich ist und welche Vorschriften dabei zu beachten sind. Auerdem soll auf die Vorschriften der Bilanzanderung eingegangen werden. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 haben sich wesentliche Anderungen hinsichtlich der Zulassigkeit einer Bilanzanderung ergeben. Hierauf wird in den folgenden Ausfuhrungen ebenfalls eingegangen. Die Hauptanwendungsfalle von Bilanzberichtigungen und - anderungen sind Korrekturen, die sich durch Betriebsprufungen ergeben. Der Prufer stellt eine Pruferbilanz auf, die von der beim Finanzamt eingereichten Bilanz abweicht. Der Steuerpflichtige