Zeitliche Eingrenzung. Methode.- Strafrecht am Beginn der Rechtsepoche.- Entwicklungstendenzen im 19. Jahrhundert.- Die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert.- Das 20. Jahrhundert.- Strafrechtliches Zeitgeschehen.- Rückblick und Ausblick.
Thomas Vormbaum
Jahrgang 1943, studierte Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft an den Universitäten Münster und Würzburg. 1975 Promotion zum Dr. jur. (bei Rudolf Gmür); 1979 Promotion zum Dr. phil. (bei Heinz Dollinger); 1985 Habilitation für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und neuere Rechtsgeschichte (bei Jürgen Welp). Gründer des Instituts für juristische Zeitgeschichte und bis 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und juristische Zeitgeschichte an der FernUniversität in Hagen. 2018 Dr. h.c. Universität Macerata/Italien.
Moderne Strafrechtsgeschichte als Teil der juristischen Zeitgeschichte befasst sich mit der Rechtsentwicklung in unserer Rechtsepoche, d.h. im 19. bis 21. Jahrhundert. Unter Berücksichtigung der allgemeinen geschichtlichen Entwicklung einerseits, der Bezüge zur Gegenwart andererseits bietet das Buch eine anschauliche Darstellung der (vorwiegend deutschen) Strafrechtsentwicklung einschließlich der jüngsten Entwicklung, die in einem abschließenden Kapitel als „juristisches Zeitgeschehen“ behandelt wird. Es setzt nur Schulkenntnisse in allgemeiner Geschichte und Grundkenntnisse im Strafrecht voraus und erwartet im Übrigen von den Leserinnen und Lesern nur Aufgeschlossenheit für geschichts- und rechtstheoretische Fragestellungen.
Die 4. Auflage berücksichtigt das zuletzt erschienene umfangreiche Schrifttum und vertieft weitere Einzelprobleme.