ISBN-13: 9783656734642 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 32 str.
ISBN-13: 9783656734642 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Didaktik, politische Bildung, Note: 2,0, Technische Universitat Kaiserslautern, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 12. Juni 2009 war es aus der Sicht einiger Befurworter endlich soweit. Nachdem der Bundestag der Schuldenbremse zuvor im Mai des gleichen Jahres mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt hatte, oblag es nun dem Bundesrat der Schuldenbremse den Eintritt in das Grundgesetz zu gewahren. Die zu diesem Zeitpunkt ruckblickend etwa zwei Jahre andauernde Debatte um die Eindammung der "ausufernden Verschuldung" der Bundesrepublik Deutschland, fand schlielich durch die mehrheitliche Einwilligung des Bundesrates in Form einer Grundgesetzanderung ihr Ende. In der stetigen Zunahme der Staatsverschuldung und hohen prognostizierten zukunftigen Staatsschulden (gemessen an der wirtschaftlichen Leistung des Staates) wurde eine Krise gesehen, welcher es an Einhalt bedurfte. Die Begrifflichkeit der "Schuldenbremse" entspringt dabei seiner zweckdienlichen Bedeutung. So hatte die Foderalismusreform II im Jahr 2009 eine Anderung der Finanzverfassung zum Ziel um neue Verpflichtungen zur beziehungsweise entgegen der Staatsverschuldung zu formulieren. Ob die Schuldenbremse die Musterlosung des Schuldenproblems darstellt bleibt offen, da auch Kritiker negative Stellung zur ihr beziehen, drei Bundeslander sich dagegen aussprachen und ihr Erfolg sich erst noch herausstellen muss. Auch sollte der Begriff der Musterlosung vermieden werden, denn sowie es in politischen Entscheidungsprozessen keinen optimalen Entschluss gibt, durch welchen alle Beteiligten und Betroffenen zufrieden sind, so verhalt es sich ebenso mit den politischen Urteilen der Schuler. Es ist durchaus wunschenswert, dass die Schuler zu differenzierten Urteilen gelangen, wenn sie ihre Positionierung innerhalb einer politischen Streitfrage beziehungsweise eines politischen Sachverhaltes mit Hilfe erlernter Instrumente begrunden. ...]